Rechtsprechung
BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Laufen - UR II 6/80
- LG Traunstein - 4 T 2709/80
- BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.1977 - II ZR 81/76
Stimmverbot für anderweitig beteiligte GmbH-Gesellschafter
Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
Dann wäre nach dem Sinn und Zweck des § 25 Abs. 5 WEG seine Anwendung geboten (vgl. BGHZ 68, 107/109 ff. für § 47 Abs. 4 GmbHG; Palandt BGB § 34 Anm. 1b;… a.A. Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 25 RdNr. 55).Für die Frage des Stimmrechtsausschusses nach § 25 Abs. 5 WEG wird es darauf ankommen, welche Wohnungseigentümer in welchem Umfang an der Betriebsgesellschaft im Zeitpunkt der Abstimmung (1.3.1980) beteiligt waren (vgl. BGHZ 68, 107/109 ff.).
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
Der Senat ist als Rechtsbeschwerdegericht zur selbständigen Auslegung der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung berufen, weil diese als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; …Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209;… BayObLG aaO).
- BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des …
Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
Ordnungsmäßig ist ein Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, der Wohnungseigentümern oder einem Wohnungseigentümer (Teileigentümer) keinen vermeidbaren Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG zufügt, d. h. keinen Nachteil zufügt, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BayObLGZ 1982 Nr. 14 = Beschluß vom 11.2.1982 BReg. 2 Z 44/81;… Palandt BGB 41. Aufl. WEG § 15 Anm. 3; Diester Rpfleger 1972, 453 und Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums - München 1974 - RdNr. 231; Zimmermann Rpfleger 1978, 120/121 f.).
- BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
Der Senat ist als Rechtsbeschwerdegericht zur selbständigen Auslegung der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung berufen, weil diese als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; … - BayObLG, 23.12.1981 - 2 Z 11/81
Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
2 Z 11/81). - KG, 10.05.1974 - 1 W 809/72
Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
Falls ein Stimmrechtsausschluß für die an der Betriebsgesellschaft beteiligten Wohnungseigentümer anzunehmen ist, wird zu prüfen sein, ob die Eigentümerversammlung hinsichtlich der Genehmigung des Mietvertrags beschlußfähig war (§ 25 Abs. 3 WEG; KG OLGZ 1974, 419 ff.).
- BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92
Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten
Für diesen Fall hat der Senat entschieden (ZMR 1988, 148/149; ebenso schon Senatsbeschluss vom 15.3.1982 BReg. 2 Z 2/81), dass die Vorschrift des § 25 Abs. 3 WEG nicht anzuwenden ist; an der Beschlussfähigkeit hätte es somit nicht gefehlt.