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   BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81   

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https://dejure.org/1982,6600
BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81 (https://dejure.org/1982,6600)
BayObLG, Entscheidung vom 15.03.1982 - 2 Z 2/81 (https://dejure.org/1982,6600)
BayObLG, Entscheidung vom 15. März 1982 - 2 Z 2/81 (https://dejure.org/1982,6600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Laufen - UR II 6/80
  • LG Traunstein - 4 T 2709/80
  • BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 81/76

    Stimmverbot für anderweitig beteiligte GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
    Dann wäre nach dem Sinn und Zweck des § 25 Abs. 5 WEG seine Anwendung geboten (vgl. BGHZ 68, 107/109 ff. für § 47 Abs. 4 GmbHG; Palandt BGB § 34 Anm. 1b; a.A. Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 25 RdNr. 55).

    Für die Frage des Stimmrechtsausschusses nach § 25 Abs. 5 WEG wird es darauf ankommen, welche Wohnungseigentümer in welchem Umfang an der Betriebsgesellschaft im Zeitpunkt der Abstimmung (1.3.1980) beteiligt waren (vgl. BGHZ 68, 107/109 ff.).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
    Der Senat ist als Rechtsbeschwerdegericht zur selbständigen Auslegung der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung berufen, weil diese als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; …

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLG aaO).

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
    Ordnungsmäßig ist ein Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, der Wohnungseigentümern oder einem Wohnungseigentümer (Teileigentümer) keinen vermeidbaren Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG zufügt, d. h. keinen Nachteil zufügt, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BayObLGZ 1982 Nr. 14 = Beschluß vom 11.2.1982 BReg. 2 Z 44/81; Palandt BGB 41. Aufl. WEG § 15 Anm. 3; Diester Rpfleger 1972, 453 und Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums - München 1974 - RdNr. 231; Zimmermann Rpfleger 1978, 120/121 f.).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
    Der Senat ist als Rechtsbeschwerdegericht zur selbständigen Auslegung der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung berufen, weil diese als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; …
  • BayObLG, 23.12.1981 - 2 Z 11/81
    Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
    2 Z 11/81).
  • KG, 10.05.1974 - 1 W 809/72
    Auszug aus BayObLG, 15.03.1982 - 2 Z 2/81
    Falls ein Stimmrechtsausschluß für die an der Betriebsgesellschaft beteiligten Wohnungseigentümer anzunehmen ist, wird zu prüfen sein, ob die Eigentümerversammlung hinsichtlich der Genehmigung des Mietvertrags beschlußfähig war (§ 25 Abs. 3 WEG; KG OLGZ 1974, 419 ff.).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Für diesen Fall hat der Senat entschieden (ZMR 1988, 148/149; ebenso schon Senatsbeschluss vom 15.3.1982 BReg. 2 Z 2/81), dass die Vorschrift des § 25 Abs. 3 WEG nicht anzuwenden ist; an der Beschlussfähigkeit hätte es somit nicht gefehlt.
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